Liebe Gemeinde,
nach einem langen Atem ist es soweit, Weesby hat seine erste 30’er Zone bekommen. Die Zone umschließt die Straßen Am Teich wie auch Zur Toft. Zwar ändert sich an der Vorfahrtsregelung derzeit nichts, dennoch der Hinweis aus der Straßenverkehrsordnung (§ 8 StVO):
In 30’er Zonen gilt grundsätlich rechts vor links. Hier also nur bei der Einmündung Zur Toft.