Der Jardelunder Wald steht unter besonderem Schutz, da er sich überwiegend in privatem Besitz befindet und dem Waldgesetz Schleswig-Holsteins unterliegt. Grundsätzlich ist es allen Menschen erlaubt, die Wälder zur Erholung zu betreten, jedoch erfolgt dies stets auf eigene Gefahr. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ist das Betretungsrecht auf die ausgewiesenen Waldwege beschränkt, um die Natur und ihre Bewohner zu schützen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Führung von Hunden. Wie in allen Wäldern Schleswig-Holsteins sind auch im Jardelunder Wald, Hunde stets an der Leine zu führen. Dies dient nicht nur dem Schutz der heimischen Tierwelt, sondern auch der Sicherheit der Hunde selbst. Zudem wird empfohlen, Hunde mit auffälligem Geschirr oder Halsband auszustatten, damit sie von Jägern eindeutig als Haustiere erkannt werden können.
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Hier eine wichtige Ergänzung zum Thema Hunde im Wald:
Das Betreten des Waldes, abseits der Wege, ist auch mit angeleinten Hunden verboten!
Hunde dürfen nur auf den Waldwegen und dort auch nur angeleint geführt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sagen dazu:
§ 17 des Waldgesetz für Schleswig-Holstein:
Absatz 1: Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.
Absatz 2: Nicht gestattet sind
das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,
sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie
die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald,
es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt.
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Die privaten Waldbesitzer in Jardelund nehmen Verstöße gegen das Waldgesetz sehr ernst. Solche Verstöße stellen eine erhebliche Belastung für die Eigentümer dar. Schwerwiegende Missachtungen der Vorschriften werden konsequent zur Anzeige gebracht, da sie keine Bagatellen, sondern ernst zu nehmende Rechtsverstöße darstellen.
Daher wird allen Besuchern des Jardelunder Waldes nahegelegt, die geltenden Regeln zu respektieren, um den Erhalt und die Sicherheit dieses wertvollen Naturraums zu gewährleisten.
Im Namen der Wald-Eigentümer
die Gemeinde Jardelund