Erneuerung der Gemeindestraßen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

auch in diesem Jahr wieder bei Neubelegungen berücksichtigt

Erneuerung der Gemeindestraßen

Für die Unterhaltung unserer Asphaltstraßen hat sich die Gemeinde dem Schwarzdeckenunterhaltungsverband Nord angeschlossen und hält auch weiterhin an dieser Gemeinschaft fest.

Der Schwarzdeckenunterhaltungsverband Nord (SUV) ist ein Zweckverband, dem die meisten Gemeinden im nördlichen Kreisgebiet angehören und der die Aufgabe der Asphaltdeckenunterhaltung dieser Gemeinden übernommen hat. Wichtig ist dabei zu wissen, dass sich die Unterhaltungsaufgabe des Verbandes lediglich auf die obere Verschleißschicht des Straßenaufbaus beschränkt. Ist bei eine Straße bereits der darunterliegende Unterbau beschädigt, müssen die Kosten der Reparatur dieses Teils vollständig von der Gemeinde allein getragen werden.

Berechnet nach den Quadratmetern an asphaltierter Straßendecke zahlt jede Gemeinde eine jährliche Umlage in den Zweckverband und mit diesen Einnahmen organisiert der Zweckverband dann die Reparatur von schadhaften Asphaltdecken vor Ort und nach ungefähr 30 Jahren können die Straßen auch zur Neubelegung der oberen Fahrbahndecke angemeldet werden, da diese dann als „wirtschaftlich verbraucht“ anzusehen ist.

Seit mehr als 10 Jahren vertritt Werner Dopatka die Gemeinde im Zweckverband und meldet Jahr für Jahr die schadhaften Stellen für Flickarbeiten aber auch die älteren Straßenzüge für Neubelegungen an.

Nicht zuletzt aufgrund des guten Kontaktes zum Verbandsingenieur aber auch dank eines vorausschauenden Wegekonzeptes, kann Werner immer wieder dafür sorgen, dass die Gemeinde bei den auszuführenden Maßnahmen nicht „zu kurz“ kommt.

So wurden in den letzten Jahren zum Beispiel der Jardelunder Teil des Kätnerweg´s, der Waldweg und die erste Hälfte des Alten Moorweg´s mit einer neuen Asphaltdecke belegt.

Auch für 2025 konnte Werner die Neubelegung weiterer Straßenabschnitte erreichen. So ist die zweite Hälfte des Alten Moorweg´s bis zur Hauptstraße und auch der Kupfermühlenweg mit dem größten Teil genehmigt worden und bei einer Besprechung mit dem Verbandsingenieur vor Ort, konnte sogar noch ein Teilstück der Alten Dorfstraße, nämlich vom Kupfermühlenweg bis zur Hauptstraße, dazu verhandelt werden.

Während im Außenbereich bei einer Neubelegung vollflächig auf die vorhandene Fahrbahndecke eine neue Verschleißschicht in einer Stärke von 40mm aufgetragen wird, muss im Innenbereich die Oberkante der neuen Verschleißschicht an die vorhandenen Fahrbahnrandbebauungen angepasst werden. Das bedeutet, dass im Außenbereich im Anschluss an die SUV-Maßnahme die sogenannte Bankette angedeckt werden muss, damit kein zu großer Absatz entsteht. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil der SUV-Aufgabe und muss die Gemeinde selber bezahlen. Im Innenbereich kann sich der SUV die Arbeit mit der Neubelegung nicht so „einfach“ machen. Hier müssen im Vorwege die alten Fahrbahnen so abgefräst werden, dass die Höhen nach dem Auftragen der neuen Asphaltdecke wieder mit den vorhandenen Bordsteinen und Grundstückseinfahrten zusammenpassen. Kanten von 1-2 cm müssen dabei toleriert werden.

Im Übrigen werden diese sogenannten „Anfräsungen“ auch an den Anschlussstellen zu den angrenzenden, nicht zu erneuernden Straßen ausgeführt, damit auch hier möglichst kein Absatz entsteht.

Die Fotos zeigen die Markierungen für den Anschluss des Alten Moorweg zur Hauptstraße. Auch die Altersrisse, die in der Folgezeit zu einer rasanten Zerstörung der Asphaltdecke führen würden, sind durch die Feuchtigkeit gut erkennbar.

Straßenmalerei oder Gaunerzinken

Der eine oder andere fragt sich sicherlich, was die Bemalungen auf den Fahrbahnen zu bedeuten haben und hier können wir schon mal vorab beruhigen, denn es handelt sich nicht um „Gaunerzinken“, vor denen gelegentlich bei Aktenzeichen XY gewarnt wird.

Bei den Markierungen handelt es sich um die Festlegung der auszuführenden Arbeiten, die im Vorwege der Neubelegung erfolgen müssen.

Hier zum Beispiel wird angezeigt, dass die vorhandene Fahrbahn vom linken Fahrbahnrand auf einer Länge von 1 Meter in Richtung Fahrbahnmitte in einer Tiefe von 2 cm links bis 0 cm rechts abgefräst werden soll.

Es wird darum gebeten die Beschriftungen nicht zu entfernen!

Hiermit möchten wir auch die Anwohner im Bereich Alter Moorweg 1, 2, 2a, 3, 5, 7 und Kupfermühlenweg 1-10 vorab informieren, dass es im Zuge der anstehenden Straßenbauarbeiten zeitweise zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Grundstückszufahrten kommen kann. Wir bitten um Verständnis und direkte Abstimmung mit den ausführenden Firmen vor Ort vorzunehmen.

Zum Beginn der Bauarbeiten kann aktuell noch keine konkrete Auskunft erteilt werden. Nach unseren Informationen sollen die Arbeiten aber „zeitnah“ beginnen und auch wir erhalten erst kurzfristig eine Mitteilung über den Beginn der Arbeiten (meist erst eine Woche vorher).